>>Tipps für Betreuer

>>Versicherung für Betreuer
>>Aufwendungsersatz
>>Schonvermögen
>>Wichtige Adressen
>>Wichtige Adressen - Pflege
>>Checkliste bei der Übernahme einer Betreuung
>>Haftpflichtversicherung für Betreute
>>Wichtige Adressen:Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
>>Wichitge Adressen - Menschen mit pschychischer Behinderung


>>Versicherung für Betreuer

Für ehrenamtliche Betreuer, die Mitglied im SKFM sind, besteht über den Verein ein recht umfassender Versicherungsschutz. Neben der bestehenden Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft bestehen folgende weitere Versicherungen:



  • Betriebshaftpflichtversicherung (Aachener und Münchner Vers. AG)(Selbstbeteiligung 20% vom Schaden, max. 225 €)

    • für Personen- und Sachschäden
    • für Vermögensschäden

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Victoria)
  • Rechtschutz-Versicherung (Roland)
  • Vollkasko-Versicherung (Securitas)
    (Selbstbeteiligung 300 €)

Haftpflichtversicherung für Betreute
Um Schäden, die von einer betreuten Person verursacht wurden abzusichern, besteht für Mitglieder des SKFM die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung für ihre Betreuten abzuschließen. Der Abschluss einer Sammelversicherung durch den SKFM - Bundesverband ermöglicht einen sehr günstigen Beitragssatz. Diese Kosten können vom Betreuteneinkommen bezahlt werden.


Der Jahresbeitrag pro betreute Person richtet sich nach dem jährlichen Schadensverlauf.
Die Prämienhöhe kann in der Geschäftsstele des SKFM erfragt werden.



>>Aufwendungsersatz

Wofür erhält man den Aufwendungsersatz
Bei der Führung der Betreuung entstehen dem Betreuer Kosten für die Fahrt zum Betreuten, für Porto, Telefon, Kopien und beispielsweise Parkgebühren. Diese Aufwendungen werden dem Betreuer ersetzt. Kleinere Geschenke für den Betreuten gehören hingegen nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen.

Wie hoch
Der Aufwendungsersatz kann als Pauschalbetrag, 323,-€/Betreuung/Jahr, beantragt werden. Ein Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen ist dann überflüssig. Sind höhere Aufwendungen angefallen, so werden diese ebenfalls erstattet, eine Einzelaufstellung ist dann allerdings erforderlich.

Wer stellt wo und wann den Antrag
Der formlose Antrag wird vom Betreuer bei dem Rechtspfleger des jeweils zuständigen Vormundschaftsgerichts gestellt. Der Betreuer wird zur Antragstellung nicht aufgefordert. Der Antrag wird nach einem Betreuungsjahr (nicht Kalenderjahr) gestellt. Er kann längsten bis zum 31.3. des darauffolgenden Jahres, indem der Anspruch entsteht, gestellt werden. Wird er später gestellt, ist der Anspruch erloschen.

Unser Tipp: Den Antrag direkt nach Ablauf des Betreuungsjahres stellen, so gerät er nicht in Vergessenheit.

Auch Betreuer, die innerhalb ihrer Familie eine Betreuung führen, haben Anspruch auf den Aufwendungsersatz.

Vordrucke können unter betreuungsverein@skfm-nk.de, bzw. über unser >>Kontaktformular angefordert werden. Für Mitglieder des SKFM ist dieser Service kostenlos.

Wer bezahlt
Die Kosten für den Betreuer, ob ehrenamtlich oder Vereins-/Berufsbetreuer, trägt der Betroffene selbst. Ist dieser jedoch mittellos, so trägt die Kosten die Justizkasse. Näheres hierzu unter Schonvermögen.



>>Schonvermögen

Leben Menschen aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in einer Einrichtung, so wir ihr Einkommen bzw. Ihr verwertbares Vermögen zur Deckung der Heimkosten bis zu einem geschützten Vermögen (Schonvermögen) herangezogen. Gleiches gilt übrigens auch bei der Ermittlung der Mittellosigkeit für die Betreuerkosten.

Folgende Barbeträge sind bei der Heranziehung von Vermögenswerten geschützt:



  • Grundsicherung 
    unter 60 Jahren
    1.600 Euro
    über 60 Jahren oder bei Erwerbsunfähigkeit 
    2.600 Euro
  • Für Hilfesuchende, die in einer Einrichtung wohnen
    2.600 Euro
  • Für Hilfesuchende, die eine Kriegsopferrente beziehen gilt ein Schonbetrag von 5.138 Euro.(Stand 2005) 
    Die Kriegsoferrente wird hierbei zur Deckung der Heimkosten nicht herangezogen.
  • Blindengeld ist ebenfalls nicht anrechnungsfähig.
  • Zinseinkünfte hingegen zählen als Einkommen und müssen daher dem Kostenträger mitgeteilt werden.
  • In bestimmten Fällen auch Hauseigentum, insbesondere dann, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt und der Betreffende selbst darin wohnt.


>>Wichtige Adressen






Amtsgericht Neunkirchen


Knappschaftstr.16


66538 Neunkirchen


Tel.: 06821-106146 (Geschäftsstelle)


 


Amtsgericht Ottweiler


Reiherswaldweg 2


66564 Ottweiler


Tel.: 06824-30973 (Geschäftsstelle)


 


Seniorenbüro der Stadt Neunkirchen


Oberer Markt


66538 Neunkirchen


Tel.: 06821-202180


 


Arge Neunkirchen:


 


– Leistungsabteilung


Oberer Markt,


66538 Neunkirchen


Tel.: 06821-9722113


 


- Vermittlung:


Falkenstr. 24,66538 Neunkirchen Tel.: 06821-9722819


 


- Außenstelle:


Illingen Tel.: 06825-40480


 


Landkreis Neunkirchen:


 


Leitstelle "Älter Werden"


Martin-Luther-Str.


66564 Ottweiler


Tel.: 06824-9060


 


Kreissozialamt


Wilhelm- Heinrich-Str.38


66564 0ttweiler


Tel.: 06824-9060


 


Grundsicherungsamt Landkreis Neunkirchen Wilhelm-Heinrich-Str. 36


665640ttweiler Tel.: 06824-9060


 


 


Landesamt für Jugend, Soziales und Verbraucherschutz


(Überörtlicher Träger der Sozialhilfe, z.B. Blindenhilfe, Antrag auf Schwerbehinderung)) Hochstr.67


66115 Saarbrücken Tel.: 0681-99780


 


 


Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen


Ottweiler Martin-Luther-Str. 1


66564 0ttweiler


Tel. 06824-062522 oder 9062523


 


 


Sozialdienst Katholischer


Frauen und Männer


für den Landkreis Neunkirchen Hüttenbergstr.42


66538 Neunkirchen


Tel.: 06821-13940 (Herr Eisenbeis )


Tel.: 06821-913799 (Frau Meyer-Seel)


Fax: 06821-913804


 



>>Wichtige Adressen - Pflege






























































Dienst


Angebot


Bemerkung


Pflegestützpunkt für den Landkreis NK


Beratung und Unterstützung  bei Fragen zur Pflege, Anträgen,...


Tel.: 06821-102670


Leitstelle Älter Werden


Beratung rund um das Thema Hilfe für Senioren


Tel.: 06824-9062222


Seniorenbüro


Beratung rund um das Thema Hilfe für Senioren


Kontakt über jeweilige Gemeindeverwaltung


Sozialstationen


Unterstützung bei der häuslichen Pflege


mehrere Anbieter


haushaltsnahe Dienste


Hilfe für Haushalt, Garten,...


mehrere Anbieter


Goldener Herbst


soziale Betreuung, Begleitdienst


Tel.: 06821-9999609


fahrbarer Mittagstisch


Mahlzeitendienst je nach Bedarf


mehrere Anbieter


Notruftelefon


spezieller Telefonanschluss für hilfebedürftige Alleinstehende, um im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten


Anbieter: Malteser, Notruf Saar, AWO,ASB,DRK


Hand in Hand


Betreuung Demenzkranker zur Entlastung von Angehörigen


Tel.: 06821-92090 (Caritasverband)


Demenzcafe


Nachmittagsangebot an verschiedenen Orten im Landkreis für Demenzkranke


Anbieter: Caritasverband, DRK


Palliativteam


medizinische und pflegerische Unterstützung  für Sterbende im häuslichen Umfeld


Tel.: 06821-104174 06851-8025025


ambulantes Hospiz


Unterstützung von Sterbenden und deren Angehörigen in der häuslichen Umgebung


Tel.:06821-104300


stationäres Hospiz


Stationäre Versorgung von Sterbenden


06851-800090


Sozialamt Landkreis Neunkirchen


Antrag auf Übernahme von Heimkosten


06824-9060



>>Checkliste bei der Übernahme einer Betreuung



Checkliste bei der Übernahme einer Betreuung


 


Informationen erfragen bei


 


- Amtsgericht/Betreuungsbehörde


- dem/der Betreuten selbst


- Krankenhaus


- Altenheim


- Wohnheim


- Bekannten/Verwandten/Nachbarn


- vorherigem Betreuer


- Hausarzt


.


Einsichtnahme in vorhandene, für die Betreuung notwendige Unterlagen


 


- Mietverträge


- Sparbücher


- Girokonto


- Bescheide (Renten, Sozialhilfe ...)


- Versicherungsscheine


- Steuerunterlagen


 


gemeinsame Durchsicht der angefallenen Post


 


Begleichung offener Rechnungen


 


Kontakt mit Hausbank(en)/Taschengeldverwaltung der Einrichtung


 


- Klärung der Konten


- Kontobevollmächtigung


- Erhalt der Kontoauszüge klären


- Überprüfung der Daueraufträge/Einzugsermächtigungen


- Schließfächer/Depots


 


Ansprüche gegen Dritte prüfen


 


Informationen über die Einrichtung der Betreuung z.B. an


 


- Mieter/Vermieter/ Arbeitgeber/Gläubiger/Schuldner


- Sozialamt/Rentenversicherung/Krankenkasse/ Arzt/ Arbeitsamt


- Versorgungsunternehmen


- Soziale Hilfsdienste


- zuständige Pfarrgemeinde



>>Haftpflichtversicherung für Betreute

Als Betreuer/in habe Sie die Möglichkeit, über den Betreuungsverein eine Haftpflichtversicherung für Ihre Bereuten abzuschließen. Die Versicherung reguliert hierbei Schäden, die Ihr Betreuter gegenüber einem Dritten verursacht hat. Im Gegensatz zu einer normalen Haftpflichtversicherung gibt es bei dieser Versicherung eine sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel d.h., dass bei einem


Schadensfall die Versicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe nicht prüft, ob der Verursacher, also in diesem Falle Ihr Betreuter schuldhaft gehandelt hat. In der Regel werden nämlich gerade behinderte Menschen in diesen Versicherungen nicht aufgenommen, weil sie schuldunfähig sind. Wenn Sie also die Versicherung abschließen möchten, überweisen Sie die Jahresprämie in Höhe von 16,00 € bis Ende Februar 2011 auf unser Konto bei der Sparkasse Neunkirchen, 58003053, BLZ 59252046. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihren Namen oder den Namen des Betreuten an. Im Schadensfall benötigen wir für die Versicherung eine Schilderung des Schadensherganges sowie einen Kostenvoranschlag über die Schadensbehebung. Auf Nachfrage erhalten Sie gerne einen Beleg über die Zahlung der Jahresprämie.



>>Wichtige Adressen:Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung






























Dienst


Angebot


Adressen


Lebenshilfe gGmbH


Beratung zu Inanspruchnahme finanzieller Hilfen , z.B. Schwerbehindertenausweis, Betreuungsangeboten der Lebenshilfe für Behinderte (Familienentlastender Dienst, ambulant betreutes Wohnen)


Schloßstr.35


66538 Neunkirchen


Tel.: 06821/981119


Werkstattzentrum für behinderte Menschen


(WZB) der Lebenshilfe


Therapeutische Wohngruppen, Selbstbestimmtes Wohnen, ambulante Maßnahmen, Werkstattmitarbeit, ZIB


Am Beckerwald 31


66583 Spiesen-Elversberg


Tel. 06821/793-0


Gesundheitsamt für den Landkreis NK


Beratung zu Fragen der Behindertenhilfe


Lindenalle 13


66538 NK


Tel.: 06824/908883-0


Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz


Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis,


Blindenhilfe etc.


Hochstr.67


66115 Saarbrücken


Tel.: 0681/9978-0


Pflegeeinrichtung Haus Hubwald


Stationäres Wohnen für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung


Vor der Hub


66571 Eppelborn


Tel.: 06806/95132-0


Reha GmbH


Stationäre Wohngruppe, Werkstatt


Dudweilerstr.72


66111 Saarbrücken


Tel.: 0681/93621-0



>>Wichitge Adressen - Menschen mit pschychischer Behinderung
















































Dienst Angebot Bemerkung
Ambulant Betreutes Wohnen Ünterstützung beim lebenspraktischen Training im häuslichen Bereich Tel.: 06821-92090 Caritasverband 
Tel.: 06821-922133 ASB
Tel.: 06806-951320 Saarl. Schwesternverband, Habach
Stationäre Wohngruppe Unterstützung bei der Tagesstruktureirung Tel.: 06821-922133 ASB
Ziel: Rückführung in eigene Wohnung Tel.: 06806-951320 Saarl. Schwesternverband, Habach
Cafe "Gegenüber" Treffpunkt für Menschen, die vom ASB im Rahmen der ambulanten Hilfe betreut werden Bachstr. 4, Neunkirchen
Cafe "Theodor" Treffpunkt für Menschen mit psychischer Behinderung Thomas-Mann-Str.
Psychiatrische Abteiling des Fliedner Krankenhauses akute, stationäre medizinische Versorgung mit Beschäftigungstherapie Tel.: 06821-9010
Tagesklinik Unterstützung bei der Tagesstrukturierung nach dem Klinikaufenthalt Tel.08:51 06821-9010
Neurologen/Psychiater ambulante Med. Versorgung, Therapieangebote